Einfach. Gut. Entsorgen.

Öffnungszeiten Recyclinghof:

Wir haben für Sie an folgenden Tagen geöffnet.

Montag, Mittwoch, Freitag:
09:00 Uhr – 11:45 Uhr
13:15 Uhr – 17:00 Uhr (Mittwoch bis 19:00 Uhr)

Samstag: 
09:00 Uhr – 16:00 Uhr

An Feiertagen geschlossen.

Standort:
Grundstrasse 19

8196 Wil/ZH

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind für Firmenkunden, oder Privatkunden mit einer sehr grossen Menge an Wertstoffen/Abfällen nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Kostenlose Wertstoffe:

– Altmetall
– Alu-Getränkedosen
– Alu-Kaffeekapseln
– Batterien
– Flaschenglas
– Karton
– Papier
– PET-Getränkeflaschen
– Textilien
– Weissblech
– Kunststoffsammelsäcke

Kostenpflichtige Wertstoffe:

– Altöl
– EPS (Styropor)
– Getränkekarton (Tetra)
– Bauschutt
– Altholz A1-A3

– Altholz A4 (behandelt)
– Sperrgut
– Pneu
– Pneu mit Felgen
– Sonderabfälle
– Feuerlöscher
– Druckbehälter

Wertstoffe die nicht angenommen werden:

– Waffen / Munition / Feuerwerk
– Feuermelder
– radioaktive Waren
– Grüngut

Die Preise der kostenpflichtigen Wertstoffe entnehmen Sie dem folgenden PDF. 

Preisliste Recyclinghof PDF

Verhaltenskodex auf dem Recyclinghof:

Fahren Sie bitte Schritttempo. (max. 10 km/h)
Aus Sicherheitsgründen dürfen sich Kinder nur in permanenter Aufsicht der Eltern auf dem Areal aufhalten (Eltern haften für Ihre Kinder).
Wir bitten sie Ihre Hunde im Fahrzeug zu lassen (Vergessen Sie bitte nicht, die Fenster zu öffnen).
Das Deponieren und Mitnehmen von Gegenständen sowie das Einwerfen von Abfallstoffen in Wertstoffbehälter ist untersagt und führt zur Strafanzeige (Areal ist Video überwacht).
Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeitenden, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Wir bitten Sie, die Wertstoffe bereits sortiert in separaten Behälter mitzubringen, um Ihre Wartezeit für einen Parkplatz zu verkürzen.
Bei Übergabe der Wert- und Abfallstoffen wechseln diese in den Besitz der Firma Leib & Gut Umweltservice GmbH. Die Firma hält sich das Recht vor, Gegenstände zu verkaufen oder zu verschenken, der Umwelt zuliebe.
Der für Entsorgungsgüter bezahlte Preis und der Erlös aus dem Verkauf gilt als Aufwandsentschädigung für die Annahme, Lagerung, Aufbereitung und Vermittlung der Güter.